Liebe Fördervereinsmitglieder,

wir laden Euch recht herzlich am Dienstag, 11. Juli 2017, um 20:30 Uhr zur Mitgliederversammlung des Vereins „Jugendförderung St. Georg Staufen i. Brsg. e.V.“ in den Stammesrundenraum im Martinsheim (2. Kellergeschoss -> bitte Seiteneingang benutzen)  ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

3. Tätigkeitsbericht des Stammes und des Fördervereins 2016/2017

4. Kassenbericht

5. Entlastung des Kassenwartes Pia Riesterer

Die Kassenprüfung erfolgt durch unsere Kassenprüfer Armin Gysler und Marco Obergfell

6. Entlastung des Vorstandes

Der Gesamtvorstand besteht aus:

a) dem 1. Vorsitzender, Martin Späth

b) der 2. Vorsitzenden, Tina Fischer

c) dem Schriftführer, Ulrike Willi      

d) der Kassiererin, Pia Riesterer

e) 2 Beisitzern, Johannes Geng und Christiane Skoda-Gysler

7.    Neuwahlen des Vorstandes

8.  Neuwahlen Kassenprüfer-/in

9.  Änderung der Satzung:

Satzung VR310133_2017

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Einladungen zur Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgen mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zuvor in Textform an die Mitglieder durch den vertretungsberechtigten Vorstand unter Angabe der Tagesordnung.

Der Vorstand ist berechtigt die Einladung auch elektronisch zu senden oder zu veröffentlichen (Homepage www.dpsg-staufen.de, Amtsblatt der Stadt Staufen, Badische Zeitung)

§ 9 Gesamtvorstand, e) und bis zu 6 Beisitzern (bisher 4 Beisitzer)

           § 14 Vergütungen für die Vereinstätigkeit-> komplett neu

§ 14 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

1.    Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2.    Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

3.    Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

4.    Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

5.    Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..

8. Anträge, Wünsche, Verschiedenes

Zu TOP 9 (Ergänzung der Satzung) ist noch Folgendes hinzuzufügen:

Der neue Paragraph § 14 Vergütungen für die Vereinstätigkeit soll die Vereinstätigkeiten wie z.B. Platzwart, Materialwart, Kassenwart und Vorstand die im Verein geleistet werden und nicht der direkten Jugendarbeit zugeordnet werden können, berücksichtigen.

Anträge müssen dem Vorstand eine Woche vorher zugegangen sein.

 Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne bei uns melden

Martin Späth (Tel.: 0 76 33 - 802833, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Tina Fischer  (Tel.: 0152/1766618, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Mit herzlichen Pfadfindergrüßen

Martin Späth               Tina Fischer

     Die Vereinsvorsitzenden